Fliegen mit einem Handicap

Fliegen mit einem Handicap

Menschen mit Behinderung haben spezielle Rechte

Vom Einchecken über die Sicherheitskontrolle bis zum Platznehmen im Flugzeug – für Menschen mit Behinderung ist eine Flugreise oft beschwerlicher als für andere. Doch sie haben Anspruch auf kostenlose Serviceleistungen, die sie bei den Fluggesellschaften schon vor Reiseantritt anmelden sollten.

Seit 2008 garantiert die EU-Verordnung über die „Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“ mehr Rechte für Flugreisende mit einem Handicap. Demnach sind Flughäfen verpflichtet, wenn gewünscht, eine durchgehende Betreuung des Passagiers von der Ankunft bis zum Abflug sicherzustellen. Betroffene müssen ihre besonderen Bedürfnisse mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter anmelden.

Serviceleistungen

Demnach sind die Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten zu erbringen. Dazu zählen beispielsweise die Hilfe bei der Abfertigung, die Begleitung bei den Sicherheitskontrollen sowie die Gepäckabholung am Zielflughafen. Die Fluggesellschaften haben sich zudem nach besten Kräften darum zu kümmern, dass der behinderte Reisende einen Sitz bekommt, der seinen Bedürfnissen entspricht. Beim Ein- und Aussteigen werden Bordrollstühle verwendet, in die der Betroffene umgesetzt wird.

Bei Flügen, die in der EU beginnen, müssen die Luftfahrtunternehmen bestimmte Hilfeleistungen auch an Bord kostenlos anbieten. Hierzu gehört unter anderem die Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit eingeschränkter Mobilität, inklusive elektrischer Rollstühle bei vorheriger Anmeldung. Bei Flügen aus dem nichteuropäischen Ausland mit einem Zielflughafen im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates gilt dies nur für Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft.

Wer eine Flugreise plant, sollte seine Bedürfnisse am besten rechtzeitig bei seiner Fluggesellschaft anmelden und sich vorab auch über eventuelle Sonderkonditionen informieren. Generell darf keine Gesellschaft eine Buchung wegen einer Behinderung ablehnen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist allerdings möglich, wenn besondere Sicherheitsgründe vorliegen.

Informationen erteilt der Bürgerservice des Luftfahrt-Bundesamtes unter Telefon (05 31) 2 35 51 15 (Montag bis Donnerstag 9 bis 16, Freitag 9 bis 15 Uhr). Sollten Reisende mit einem Handicap Probleme haben, ihre Rechte durchzusetzen, können Sie sich an die Beschwerdestelle wenden: Luftfahrt-Bundesamt (LBA), 38144 Braunschweig, Fax (05 31) 2 35 57 07, E-Mail fluggastrechte@lba.de (ikl)