Solaranlagen: Hausbesitzer bekommen Steuer zurück

Solaranlagen: Hausbesitzer bekommen Steuer zurück Frohe Kunde für Hausbesitzer mit Solaranlage auf dem Dach: Auch private Betreiber einer solchen Anlage können unternehmerische Vorteile bei der Mehrwertsteuer nutzen. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn die Anlage „zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird“, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az: C-219/12). Hausherr verkaufte Strom ins … Weiterlesen