Befreiung Rundfunkgebühren f. Behinderte

Seit 2018 können Behinderte ab Pflegegrad 2 Landespflegegeld beantragen. Neu ist: Damit gibt es auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Entsprechende Anträge liegen im Rathaus auf, online kann die Befreiung beantragt werden unter Befreiung mit Angabe der Kennziffer 407