BGH-Urteil: Schadenersatz bei Internet-Ausfall (Freitag, 25.01.2013)
Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung, entschied der BGH gestern.
Deshalb bestehe auch ohne Nachweis konkreten Schadens Ersatzanspruch. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss.