Seit 2018 können Behinderte ab Pflegegrad 2 Landespflegegeld beantragen.
Neu ist: Damit gibt es auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Entsprechende Anträge liegen im Rathaus auf, online kann die Befreiung beantragt werden unter Befreiung mit Angabe der Kennziffer 407