Der ADAC hat meiner Meinung nach eine gute Zusammenstellung erarbeitet, die für Behinderte mit Auto etc. sehr interessant sein könnte.
Unter nachfolgenden Link werden sie zur Hompage des ADAC weitergeleitet:
Mobil mit Behinderung
Zuschüsse für den Kauf von einem KFZ oder erforderlicher Umbau können bei den zuständigen Behörden, wie z.B. Rentenversicherung, Unfallversicherung, Versorgungsamt, Sozialhilfe (über den Bezirk), ect. beantragt werden. Der Antrag läuft unter dem Namen: KfZ-Hilfen
Rabatt beim Neuwagenkauf
Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist meistens ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Manche Hersteller geben den Rabatt nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ steht. Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein. Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. hat eine Rabattliste der einzelnen Hersteller beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung zusammengestellt. Sie finden die Rabattliste auf der Internetseite www.bbab.de. Auch der ADAC hat eine Liste mit Vergünstigungen zusammengestellt.
Kraftfahrzeughilfe
Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Hilfe zum Kauf eines Autos bekommen. Die Kraftfahrzeug-Hilfe bekommen Sie aber nur dann, wenn Sie das Fahrzeug benötigen, um
zum Arbeitsplatz zu kommen oder
am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Sie können bis zu 9.500 Euro erhalten, wenn Sie sich ein Fahrzeug kaufen. Den Zuschuss zahlt der zuständige Rehabilitationsträger. Das kann die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, das Integrationssamt oder auch das Sozialamt sein. Dort müssen Sie auch den Antrag stellen. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Kraftfahrzeug-Hilfe können Sie auch bekommen, wenn Sie eine barrierefreie Zusatz-Ausstattung benötigen. Zum Beispiel: Automatikgetriebe, Bremskraft-Verstärker, Lenk-Hilfe, drehbare Sitze. Auch wenn Sie den Führerschein machen, können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Kraftfahrzeug-Hilfe können auch Auszubildende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
Wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen haben, können Sie beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird als Leistung zur Teilhabe an der Gesellschaft gewährt. Außerdem können Sie bei einigen gemeinnützigen Stiftungen Zuschüsse beantragen. Hilfestellung dabei leisten zum Beispiel Vereine wie Mobil mit Behinderung e.V.
Nähere Infos finden Sie auch hier: KfZ-Hilfe