Im Ernstfall besser informiert – das Notfallregister

Neues Register bietet Polizei und Feuerwehr Hinweise zu Menschen mit Beeinträchtigungen am Einsatzort
Rettungskräfte wissen bei einem Einsatz häufig nicht, ob und wo sich dort besonders hilfebedürftige Personen befinden. Seit Oktober 2022 gibt es ein spezielles Notfallregister, das diese manchmal lebenswichtigen Informationen sammelt und bereithält. Der Eintrag ist kostenfrei.
Es brennt. Über Lautsprecher fordert die Feuerwehr die Hausbewohnerinnen und -bewohner auf, das Gebäude umgehend zu verlassen. Im zweiten Stock wohnt eine gehörlose Frau. Die Durchsage erreicht sie nicht. Zwei Stockwerke über ihr ist vor Kurzem ein älterer Herr eingezogen, der sich beim Gehen auf einen Rollator stützt. Mit dem Aufzug gelangt er normalerweise ohne Probleme von unten in seine Wohnung und umgekehrt. Jetzt, im Brandfall, darf er den Fahrstuhl nicht benutzen. Die Treppe schafft er nicht allein.

Das sind nur zwei Beispiele dafür, dass auf Menschen mit Beeinträchtigungen im Not- oder Katastrophenfall besonders geachtet werden muss, weil sie die herkömmlichen Rettungswege aus vielerlei Gründen nicht nutzen können. Noch dramatischer wird es, wenn der Strom in einem Stadtviertel oder Wohnblock ausfällt und sich dort ein Dialysezentrum befindet oder schwerstkranke Menschen leben, die künstlich beatmet werden müssen. Eine Unterbrechung der Stromversorgung nur für Minuten kann tödlich sein.

Kostenfreie Registrierung
Das brachte ehren- und hauptamtliche Katastrophenschützer auf die Idee, ein sogenanntes „Notfallregister“ einzurichten. Dort können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch medizinische oder pflegerische Einrichtungen aufnehmen lassen, die im Ernstfall besondere Unterstützung und Maßnahmen zu ihrer Sicherheit benötigen. In dem Register werden zum Beispiel Informationen zur Person, Erreichbarkeit, Wohnsituation, Medikamenteneinnahme oder ein Notfallkontakt gespeichert. Die Registrierung ist kostenfrei. Allerdings sind mit dem Eintrag keinerlei Rechte verbunden, zum Beispiel als Erster oder Erste gerettet zu werden. Behörden und Einsatzkräfte entscheiden stets in der Situation und nach eigenem Ermessen, wie die Rettungsmaßnahmen ablaufen.

Doch mithilfe des Notfallregisters können sie sich vorab informieren. Sollte bei Gefahr die Evakuierung eines Hauses notwendig werden oder der Strom in einer Straße ausfallen, kann die Leitstelle entweder die konkrete Adresse oder einen größeren Ortsbereich eingeben. Die Abfrage liefert Informationen darüber, ob dort Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen leben oder Einrichtungen angesiedelt sind, die als Erstes angesteuert werden sollten, um Leben zu retten.

Nur registrierte und geprüfte Leitstellen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und mit ihnen kooperierende Hilfsorganisationen haben Zugriff auf die Daten des Notfallregisters. Jede Abfrage wird zudem protokolliert.

Das Notfallregister wurde im Oktober 2022 gestartet. Träger ist der gleichnamige eingetragene Verein mit Sitz in Potsdam, der das Projekt bislang mit Spendengeldern und Zuwendungen finanziert. Mittlerweile haben sich etwa 1700 Einzelpersonen und 85 abfrageberechtigte Institutionen in das Register aufnehmen lassen.

Im Notfallregister kann man sich registrieren lassen. Dort sind zwei unterschiedliche Fragebögen zur Datenerhebung sowohl für Einzelpersonen als auch für pflegerische oder medizinische Einrichtungen zum Ausfüllen hinterlegt.

www.notfallregister.eu/datenerfassung

Alle eingegebenen Daten werden mit entsprechender Verschlüsselung auf in Deutschland befindlichen Servern gespeichert und können nur von Zugangsberechtigten eingesehen werden. Anfragen per E-Mail an: post@notfallregister.eu