Schwerbehinderte brauchen keine Feinstaubplakette

Insgesamt 25 aktive Umweltzonen gibt es derzeit in Deutschland, 12 weitere sind geplant. Je nach Schadstoffklasse bekommt ein Auto einen grünen, roten oder gelben Aufkleber und darf in dementsprechend gekennzeichnete Zonen einfahren. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss 40 Euro Bußgeld bezahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Für Menschen mit Handicap gelten allerdings Ausnahmen: Mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis sind Umweltzonen auch künftig frei befahrbar.

Bayerischer Sonderweg
Für die Inhaber des Bayerischen Schwerbehindertenparkausweises besteht die Möglichkeit
für eine kostengünstige Einzelausnahme. Betroffene Personen sollen sich mit
dem Kreisverwaltungsreferat in Verbindung setzen.

Hier finden Sie die derzeitigen 25 Umweltzonen, mit genauen Angaben und Regelungen der einzelnen Städte.

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Quelle: VdK Zeitung, Ausgabe Niederbayern, 63. Jahrgang Nr. 3 vom März 2009